Feststoffmessungen

Mit der Einführung des neuen Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vom 26. Januar 2010 wurde die Meßpflicht für alle Feststoffheizungen (>4KW) eingeführt.
Meßplichtige Anlagen müssen nun alle 2 Jahren gemessen werden. 
Dabei darf die Anlage bestimmte Grenzen hinsichtlich des Feinstaubauswurfes und der CO Konzentration im Abgas nicht überschreiten.
Ein Vorteil der neuen Meßgeräte ist, daß eine Auswertung des Ergebnisses direkt vor Ort nun möglich ist.